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Seyß-Inquart, Arthur


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Arthur Seyß-Inquart. Foto.




Seyß-Inquart, Arthur, * 22. 7. 1892 Stannern bei Iglau (Stonařov, Tschechische Republik), † 16. 10. 1946 Nürnberg (Deutschland; hingerichtet), Rechtsanwalt und Politiker (NS). Engagierte sich in katholisch-nationalen Verbänden, stand ab 1931 mit der NSDAP in Kontakt (Beitritt 1938). Wurde 1937 in den Staatsrat berufen, um die Verbindung zur "nationalen Opposition" herzustellen, am 16. 2. 1938 nach den Besprechungen K. Schuschniggs mit A. Hitler in Berchtesgaden Innenminister. Nach dem Rücktritt Schuschniggs bildete Seyß-Inquart am 11. 3. 1938 als Bundeskanzler die nationalsozialistische Bundesregierung, die am 13. 3. 1938 das Gesetz über den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich beschloss. Ihr gehörten folgende Mitglieder an: Vizekanzler: Edmund Glaise-Horstenau; Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten: Wilhelm Wolff; Bundesminister für Justiz: Franz Hueber; Bundesminister. für Unterricht: Oswald Menghin; Bundesminister für soziale Verwaltung: Hugo Jury; Bundesminister für Finanzen: Rudolf Neumayer; Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft: Anton Reinthaller; Bundesminister für Handel und Verkehr: Hans Fischböck; mit der Leitung des Bundesministeriums für Landesverteidigung betraut: Seyß-Inquart als Bundeskanzler; Staatssekretär für Sicherheitswesen: Polizeipräsident Michael Skubl (trat zurück); dem Bundeskanzler für Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit beigegeben: Ernst Kaltenbrunner (Führer der österreichischen SS); für die Angelegenheiten der politischen Willensbildung: Major Hubert Klausner (Landesleiter der NSDAP Österreich).

Seyß-Inquart war von 15. 3. 1938 bis 30. 4. 1939 Leiter der österreichischen Landesregierung (mit dem Titel Reichsstatthalter, im Rang eines SS-Obergruppenführers), die im Mai 1938 verkleinert wurde und die Liquidation der österreichischen Zentralstellen durchzuführen hatte; die Regierung wurde von Reichsstatthalter J. Bürckel stark beschnitten und mit Inkrafttreten des Ostmarkgesetzes am 1. 5. 1939 aufgelöst. Seyß-Inquart war 1939-45 Reichsminister ohne Geschäftsbereich und 1940-45 Reichskommissar für die besetzten Niederlande. Wegen Geiselerschießungen, Unterdrückungsmaßnahmen und Judendeportationen wurde er vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg zum Tod verurteilt.


Literatur: H. J. Neumann, A. Seyß-Inquart, 1970; W. Rosar, Deutsche Gemeinschaft, Seyß-Inquart und der Anschluß, 1971.


Verweise auf andere Alben:
Video-Album: Nürnberger Prozesse: Schlußstatement von Arthur Seyß-Inquart, 1946.

 
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