Welterbe-Liste: 1972 wurde von der Generalkonferenz der UNESCO die Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt beschlossen. Seither werden natürliche und kulturelle Objekte von außergewöhnlichem Interesse und Wert für die gesamte Menschheit in der Welterbe-Liste erfasst. Seit dem Beitritt Österreichs zur Welterbe-Konvention im Jahr 1993 wurden folgende 5 Kulturdenkmäler bzw. -landschaften in die Welterbe-Liste aufgenommen: die Altstadt von Salzburg (1996), Schloss und Park von Schönbrunn (1996), die Region Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut (1997), die Semmeringbahn (1998) und die Altstadt von Graz (1999).