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Volkszählung
Volkszählung: Eine 1. Volkszählung ("Seelenbeschreibung") in den habsburgischen Ländern erfolgte 1754 durch die geistlichen und weltlichen Obrigkeiten. Wegen wachsendem Widerstand von Adel und Kirche wurden nach 1769 keine vollständigen Volkszählungen mehr durchgeführt, sondern Konskriptionen mit Hauptaugenmerk auf die militärfähige männliche Bevölkerung. Nach dem Volkszählungsgesetz 1857 wurde nur die Volkszählung von 1857 durchgeführt. Das Gesetz von 1869 bezeichnet den Beginn der modernen Volkszählung, nach dem sich die Volkszählungen von 1869, 1880, 1890, 1900 und 1910 richteten. Ab 1890 erfolgte die Auswertung durch die Statistische Zentralkommission mit Zählkarten und elektrischen Zählmaschinen. 1920 erfolgte eine "außerordentliche" Volkszählung, 1923 (unvollständig ausgewertet) und 1934 eine ordentliche Volkszählung. Seit 1951 gibt es Volkszählungen im Zehnjahresrhythmus. Ermittelt werden Zahl und Aufbau der Wohnbevölkerung, auch die Aufteilung der Nationalratsmandate auf die Wahlkreise und die Aufteilung von Steuereinnahmen auf Länder und Gemeinden im Finanzausgleich beruht auf ihr. Rechtsgrundlage ist derzeit das Volkszählungsgesetz Bundesgesetzblatt Nummer 199/1980. Die Durchführung obliegt den Gemeinden, es besteht Auskunftspflicht. Die Ergebnisse der Volkszählungen werden vom Statistischen Zentralamt publiziert.
Literatur: H. Helczmanovszky (Hg.), Beiträge zur Bevölkerungs- und Sozialgeschichte Österreichs, 1973.
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