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Finanzausgleich
Finanzausgleich, Verteilung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Grundlage für die Aufteilung der Besteuerungsrechte auf die Gebietskörperschaften ist das Finanzverfassungsgesetz 1948. Charakteristisch für den österreichischen Finanzausgleich ist die verbundene Steuerwirtschaft, die bedeutet, dass die wichtigsten Steuern zwar vom Bund festgesetzt und eingehoben werden, der Ertrag jedoch nach einem unterschiedlichen Schlüssel zwischen allen Gebietskörperschaften aufgeteilt wird. Die konkrete Verteilung der Besteuerungsrechte und der Einnahmen erfolgt durch das Finanzausgleichsgesetz, das die Aufteilung jeweils für mehrere Jahre festsetzt.
Literatur: P. Pernthaler, Österreichische Finanzverfassung, 1984.
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