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Volkswehr, DeutschösterreichischeVolkswehr, Deutschösterreichische, nach dem Ende der österreichisch-ungarischen Monarchie am 5. 11. 1918 von der Provisorischen Staatsregierung aufgestelltes, von J. Deutsch organisiertes Freiwilligenheer, bestehend vor allem aus Anhängern der Sozialdemokraten, die in den gewählten "Soldatenräten" Schlüsselpositionen besetzten. Viele waren radikal eingestellt, besonders die kommunistisch orientierten "Roten Garden". Neu waren Offiziere aus dem Mannschaftsstand (Volkswehr-Leutnants), die in das Heer der 1. Republik übernommen wurden. Ein provisorisches Wehrgesetz vom 6. 2. 1919 sah die Wehrpflicht aller männlichen Staatsbürger vom 19. bis zum 42. Lebensjahr bei Einberufung von höchstens 24.000 Mann vor; die geplante Überleitung zu einem Milizsystem schlug wegen des Widerstands der Soldatenräte fehl. Die Deutschösterreichische Volkswehr gliederte sich in Bataillone zu je 3 Kompanien, die in jedem politischen Bezirk gebildet wurden und Landesbefehlshabern unterstanden. In jedem Land wurde auch eine Artillerieabteilung aufgestellt, andere Einheiten, wie Kavallerie, Fliegertruppe und Technische Abteilung, blieben Fragmente. Manche Bezirke hatten nur eine Kompanie, andere waren stärker bestückt. Die Zahl der Angehörigen variierte (1. 12. 1918: 46.000 Mann, 1. 7. 1919: 27.600). Die Kärntner Volkswehr beteiligte sich von 7. 11. 1919 bis 6. 6. 1920 am Kärntner Abwehrkampf. Ihr Ende fand die Deutschösterreichische Volkswehr im Vertrag von Saint-Germain-en-Laye, der Österreich nur ein Berufsheer von 30.000 Mann gestattete und dem mit dem Wehrgesetz vom 18. 3. 1920 entsprochen wurde. Die Deutschösterreichische Volkswehr bezeichnet eine Übergangsphase vom Heer der Monarchie zum Bundesheer. Literatur: L. Jedlicka, Ein Heer im Schatten der Parteien, 1955; W. Etschmann, Theorie, Praxis und Probleme der Demobilisierung 1918-21, Dissertation, Wien 1979; E. Weinzierl und K. Skalnik (Hg.), Österreich 1918-1938, Band 1, 1983. Verweise auf andere Alben:
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