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Herrenhaus
Herrenhaus: Die erste Kammer im ehemaligen österreichischen Reichsrat bestand von 1861 bis 1918; sie setzte sich aus 4 Kategorien von Mitgliedern zusammen: 1) aus den berufenen Erzherzögen; 2) aus den Erzbischöfen und Bischöfen, denen fürstlicher Rang zukam; 3) aus Angehörigen jener Adelsgeschlechter, denen der Kaiser die "erbliche Reichsratswürde" verliehen hatte; 4) aus österreichischen Staatsbürgern, die vom Kaiser für Verdienste um Staat und Kirche, Wissenschaft und Kunst auf Lebenszeit berufen worden waren.
Literatur: G. Stourzh, Die Entwicklung der ersten Kammer in der österreichischen Verfassung unter besonderer Berücksichtigung der Zeit von 1848-61, Dissertation, Wien 1951.
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