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Vogl, Otto - Volksgarten (12/25)
Völkerwanderung Volksaktien

Volksabstimmung


Volksabstimmung: Ein Gesetzesbeschluss ist einer Volksabstimmung (durch die stimmberechtigte Bevölkerung) zu unterziehen, wenn dies der Nationalrat beschließt bzw. die Mehrheit seiner Mitglieder verlangt. Bei Gesetzen, die die Verfassung zum Teil verändern, ist eine Volksabstimmung durchzuführen, wenn dies 1 Drittel der Nationalrats- oder Bundesratsmitglieder verlangt, bei die Verfassung gesamt ändernden Gesetzen ist eine Volksabstimmung obligatorisch. Seit Bestehen der 2. Republik wurden 1978, 1993 und 1994 Volksabstimmungen durchgeführt: Am 5. 11. 1978 lehnten in einer Volksabstimmung 50,5 % der Bevölkerung (Beteiligung 64,1 %) die Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Zwentendorf ab. Am 16. 3. 1993 fand in Salzburg auf Initiative einer überparteilichen Bürgerinitiative eine Volksabstimmung über die Frage statt, ob bei der Anpassung eines Landesgesetzes an EWR-Recht jedesmal eine Volksabstimmung durchzuführen sei; die Beteiligung betrug 7 %, die Zustimmung lag bei 92 %. Am 12. 6. 1994 stimmten 66,6 % der Österreicher für einen Beitritt zur EU; die Beteiligung lag bei 82,4 %.


 
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