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DienstvertragDienstvertrag: Durch Abschluss des Dienstvertrags verpflichtet sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, seine Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit zur Verfügung zu stellen. Das Arbeitsrecht enthält weitgehende Beschränkungen der Vertragsfreiheit; in der Regel darf der Dienstvertrag nicht gegen gesetzliche Normen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen verstoßen.
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