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Berufung - Beutelbücher (15/25)
Betriebssport Betriebsversammlung

Betriebsvereinbarung


Betriebsvereinbarung, schriftliche Vereinbarung, die von Betriebsinhaber und Betriebsrat in Angelegenheiten abgeschlossen wird, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist. Die Betriebsvereinbarung ist primär ein Instrument der Mitbestimmung im Betrieb. Für bestimmte Maßnahmen, wie betriebliche Disziplinarordnungen, Kontrollmaßnahmen für Arbeitnehmer, die die Menschenwürde berühren, oder leistungsbezogene Entgelte, bedarf es zwingend einer Betriebsvereinbarung In anderen Angelegenheiten (zum Beispiel allgemeine Ordnungsvorschriften, Aufteilung der täglichen Arbeitzeit, Arbeitsbedingungen, Sozialpläne, Urlaubsverbrauch, Betriebspensionen) können Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden.


Literatur: W. Schwarz und G. Löschnigg, Arbeitsrecht 71999.


 
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