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Dienstnehmer - Dietrichstein, Karl Johann Fürst (5/25)
Dienstpragmatik Dienstvertrag

Dienstunfähigkeit


Dienstunfähigkeit, durch ein körperliches Gebrechen bzw. durch körperliche oder geistige Schwäche bedingte Unfähigkeit eines Beamten, seine Berufspflichten zu erfüllen. Bei Eintritt der Dienstunfähigkeit wird ein Beamter in den Ruhestand versetzt. Bei Dienstunfähigkeit nach Dienstunfällen gelten besondere Bestimmungen für den Beamten und seine Familie.


 
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