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Dienstnehmer - Dietrichstein, Karl Johann Fürst (7/25)
Dienstvertrag Dienten am Hochkönig

Dienstzweige


Dienstzweige, gemäß Dienstrechtsgesetz von 1979 die Einteilung der Beamtendienstposten nach Art der Vorbildung und Verwendung (A: höherer Dienst, B: gehobener Dienst, C: Fachdienst, D: mittlerer Dienst, E: Hilfsdienst). Die Dienstzweigeverordnung legt auch die einzelnen Amtstitel fest. Richter sind von einer derartigen Einteilung ausgenommen. Bei Lehrern werden folgende Verwendungsgruppen unterschieden:

Hochschullehrer und Lehrer an Pädagogischen Akademien;

L1 (mit Hochschulbildung) für Lehrer an AHS und BHS;

L2 für Lehrer an Pflichtschulen;

L3 für Arbeitslehrer.


 
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