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Baldauf Paltauff, Baldtauf, Adam - Bank für Arbeit und Wirtschaft AG, BAWAG (24/25)
Bänkelsänger Bank für Arbeit und Wirtschaft AG, BAWAG

Banken


Banken, Unternehmen, die aufgrund besonderer bundesgesetzlicher Regelungen berechtigt sind, Bankgeschäfte zu betreiben. Dazu gehören neben den klassischen Bankgeschäften, wie dem Einlagen- und Kreditgeschäft, das Girogeschäft, das Devisen- und Valutengeschäft, das Wertpapieremissionsgeschäft und zahlreiche weitere Tätigkeiten, sofern sie gewerblich durchgeführt werden.

Die Interessen der Kreditinstitute Österreichs werden von der Sektion Geld-, Kredit- und Versicherungswesen der Wirtschaftskammer Österreichs und je nach Sektorzugehörigkeit von den Verbänden der Kreditwirtschaft, dem Verband österreichischer Banken und Bankiers, dem Österreichischen Sparkassenverband, dem Österreichischen Genossenschaftsverband, dem Österreichischen Raiffeisenverband sowie dem Verband der österreichischen Landes-Hypothekenbanken, die gleichzeitig die Funktion der Fachverbände erfüllen, vertreten.

Der Regelungsrahmen für österreichische Kreditinstitute findet sich im Bankwesengesetz. Für gewisse Geschäftsbereiche sind überdies das Investmentfondsgesetz, das Kapitalmarktgesetz und das Pfandbriefgesetz von Bedeutung, unter anderem gilt für Sparkassen über das Bankwesengesetz hinaus das Sparkassengesetz, für Bausparkassen das Bausparkassengesetz. Über eine besondere Rechtsgrundlage verfügt überdies die Postsparkasse, deren Geschäftsbereich im wesentlichen im Postsparkassengesetz geregelt ist.

Die Anfänge des österreichischen Bankwesens gehen in das 18. Jahrhundert zurück. Der Wiener Stadtbank wurde 1762 das Recht zur Ausgabe der ersten Banknoten in Österreich verliehen. Nach dem Staatsbankrott von 1811 wurde 1816 die "Privilegierte Oesterreichische National-Bank" als privates Institut zur Verwaltung der Staatsschulden geschaffen. Im 19. Jahrhundert entwickelten sich aufgrund unterschiedlicher wirtschaftlicher und regionaler Erfordernisse differenzierte Formen des Geld- und Kreditgeschäfts (Aktienbanken, Bodenkredit- und Hypothekenanstalten sowie Kreditgenossenschaften). Zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgten auch zahlreiche Gründungen von Privatbankiers sowie die ersten Sparkassengründungen (zum Beispiel Erste österreichische Spar-Casse, 1819). 1855 wurde die Österreichische Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe (Creditanstalt-Bankverein AG) gegründet, 1880 die K. k. privilegierte Österreichische Länderbank, 1883 das K. k. Postsparkassenamt. Ende des 19. Jahrhunderts entstanden verschiedene Hypothekeninstitute. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts bildeten die landwirtschaftlichen Genossenschaften, später die Konsumgenossenschaften eigene Verbände aus.

Durch den Zerfall der Donaumonarchie kam es nach dem 1. Weltkrieg zu einem Bankensterben (Allgemeine Österreichische Bodencreditanstalt, 1929), sodass sich bis 1938 die Zahl der Aktienbanken und Bankiers auf knapp 70 verminderte.

In die Zwischenkriegszeit fällt die Gründung der heutigen Spitzeninstitute der mehrstufigen Sektoren, wie die Zentralkasse der Volksbanken (heute Österreichische Volksbanken-AG), die Girozentrale der österreichischen Genossenschaften (heute Raiffeisen Zentralbank Österreich AG) sowie die Girozentrale und Bank der österreichischen Sparkassen AG (1992-97: GiroCredit Bank AG, seither Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG). Nach der deutschen Besetzung Österreichs 1938 wurden österreichische Großbanken der Deutschen und der Dresdner Bank unterstellt.

Nach dem Ende des 2. Weltkriegs wurden durch das 1. Verstaatlichungsgesetz vom 26. 7. 1946 (Verstaatlichung) die 3 größten österreichischen Kreditinstitute Creditanstalt-Bankverein, Österreichische Länderbank und Österreichisches Credit-Institut verstaatlicht und als Aktiengesellschaften geführt. 1955 ermöglichte das Rekonstruktionsgesetz den Banken, eine bilanzmäßige Bereinigung bis Ende des Wirtschaftsjahres 1954 durchzuführen. Damit war die bilanzlose Periode ab 1945 abgeschlossen und die Publizität der Kreditinstitute im vollen Umfang wiederhergestellt. 1956-57 erfolgte durch Ausgabe von Stamm- und stimmrechtslosen Vorzugsaktien über 40 % des Grundkapitals der Creditanstalt-Bankverein und der Österreichischen Länderbank auf Initiative von Finanzminister R. Kamitz eine Teilprivatisierung der damals 2 größten österreichischen Banken. Auch Spezialbanken wurden nach dem 2. Weltkrieg gegründet: Oesterreichische Kontrollbank AG, 1946; Österreichische Investitionskredit AG, 1957; Österreichische Kommunalkredit AG, 1958. In den 60er und 70er Jahren errichteten auch zahlreiche Auslandsbanken Niederlassungen (City Bank Austria, Bank of America, Chase-Manhattan, Centro Internationale Handelsbank AG und andere).

Die historischen Unterschiede und Eigenheiten der verschiedenen Kreditinstitutstypen verloren zugunsten des Universalbankgeschäfts an Bedeutung. Dieses wurde mit dem Kreditwesengesetz 1979 gesetzlich verankert. Damit wurde außerdem das Betreiben von Bankgeschäften an eine Konzession gebunden. Zahlreiche ordnungspolitische Bestimmungen gewährleisten seither die Sicherheit der den Kreditinstituten anvertrauten Gelder (zum Beispiel Bestimmungen über ausreichende Eigenmittel, über das Kreditgeschäft und eine Aufsicht). Im Bereich des Konsumentenschutzes wurden überdies Einlagensicherungseinrichtungen geschaffen.

Nach dem Beitritt Österreichs zum Europäischen Wirtschaftsraum wurde durch das Bankwesengesetz der EU-Rechtsstandard in das österreichische Recht übernommen. Damit wurde Kreditinstituten aus EWR-Staaten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit eingeräumt, die größten Umstellungen finden sich jedoch im Bereich der Ordnungsnormen. Hinsichtlich der Eigenmittel etwa ist eine so genannte Eigenmittelunterlegung nach dem Risiko des Schuldners eingeführt. Eigenmittel sind in Kernkapital und ergänzendes Kapital unterteilt.

Bank Austria AG, Bank für Arbeit und Wirtschaft AG, Bank für Kärnten und Steiermark AG, Bank für Tirol und Vorarlberg AG, Landes-Hypothekenbanken, Oberbank AG, Raiffeisenkassen, Sparkassen.


Literatur: K. Ausch, Als die Banken fielen, 1968; K. Socher und andere (Hg.), Finanzplatz Österreich, 1990; H. Kernbauer, Währungspolitik in der Zwischenkriegszeit, 1991; S. Augustin (Bearbeiter), Bankwesengesetz, 1994; H. Lexa und andere (Hg.), Die Herausforderung der Kreditinstitute in einem großen europäischen Markt, 1994; M. Eiselsberg (Hg.), Bundesgesetz über das Bankwesen, 21997; R. Borns, Das österreichische Bankrecht, 1999.


 
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