Verteidigungsministerium, vor 1918 k. u. k.
(Reichs-)Kriegsministerium (Kriegsministerium)
für die gesamte
österreichisch-ungarische
Monarchie, zusätzliches Ministerium für
Landesverteidigung für die österreichische
Reichshälfte und analog für die ungarische
Reichshälfte, 1918-20 Staatsamt für Heereswesen, 1920-36
Bundesministerium für
Heereswesen, 1936-38 Bundesministerium
für Landesverteidigung. 1945 war die Landesverteidigung
zunächst einem Unterstaatssekretär für
Heerwesen in der Staatskanzlei zugeordnet (27. 4. 1945-20. 12. 1945).
Von 20. 12. 1945 bis 14. 7. 1956 wurden die Aufgaben für die
Aufstellung eines Bundesheeres vom
Amt für Landesverteidigung, einer Sektion im
Bundeskanzleramt, wahrgenommen. Seit 15. 7. 1956 besteht das Bundesministerium für Landesverteidigung.
Das Verteidigungsministerium
nimmt in 3 Sektionen (Zentralsektion, Kontrollsektion,Generalstab)
besonders folgende Aufgaben wahr: Angelegenheiten der Führung,
Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres, Wehrtechnik, militärisches Bauwesen und alle anderen
einschlägigen militärischen Angelegenheiten.
Dem Verteidigungsministerium sind eine Reihe von Ämtern
und Kommanden nachgeordnet sowie das Heeresgeschichtliche Museum und das Heeresspital unterstellt. Heerwesen.