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UNO-City - Unterstaatssekretär (16/25)
Unterland Unteroffiziere

Unternehmer


Unternehmer (Unternehmerverbände): Als Unternehmer gelten Personen, die mit oder ohne Eigentum am Unternehmen marktorientierte Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen leiten. Unternehmer in diesem Sinne treten daher erst mit der Entwicklung überlokaler Marktverhältnisse auf. J. A. Schumpeter und andere Nationalökonomen sahen im Unternehmer den Träger der wirtschaftlichen Innovation. Unternehmerverbände wurden zur Durchsetzung von Unternehmerinteressen mit der Entstehung einer breiteren Unternehmerschaft notwendig. Als erste Unternehmerverbände im heutigen Österreich können der innerösterreichische (1837) und der niederösterreichische (1839) Gewerbeverein gelten, denen auch Gelehrte und andere Mitglieder angehörten. Als ausgesprochene Unternehmerverbände waren die seit 1848 gegründeten Handelskammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften zugleich dem Staatsinteresse verbunden. Freie Vereine von Unternehmern waren der Industrielle Club (1875), der Centralverband der Industriellen Österreichs (1892/93) und der Bund österreichischer Industrieller (1897). Die großen Unternehmerverbände wurden 1919 zur Vereinigung österreichischer Industrieller zusammengeschlossen. Arbeitgeberverbände, Interessenvertretungen, Vereinigung der Österreichischen Industrie.


Literatur: G. Sturmayr, Industrielle Interessenpolitik in der Donaumonarchie, Dissertation, Innsbruck 1991.


 
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