TU-Graz

ACHTUNG:
Sie sind jetzt in der "alten" (nicht mehr gewarteten Version) des AEIOU.
Die gewartete Version findet sich unter:

Austria-Forum
www.austria-forum.org


Starten Sie eine Suche nach dieser Seite im neuen AEIOU
durch einen Klick hier

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Stampfer, Simon - Starhemberg, Helmhard Freiherr von (8/25)
Ständestaat Standschützen

Standgerichte


Standgerichte: Ausnahmegerichte zur Bekämpfung schwerer Delikte gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung konnten nach der Strafprozessordnung 1873 eingesetzt werden und wurden mit Bundesverfassungsgesetz aus 1968 aufgehoben. Zuständig war der Gerichtshof 1. Instanz, in dessen Sprengel das Standrecht verhängt wurde. Die Entscheidung erging in einem Senat von 4 Berufsrichtern im vereinfachten Verfahren und bestand zumeist in der Verhängung der Todesstrafe, die unmittelbar nach Urteilsverkündung vollstreckt wurde.


Literatur: H. Klecatsky, Der Rechtsstaat zwischen heute und morgen, 1969.


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion