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Stampfer, Simon - Starhemberg, Helmhard Freiherr von (7/25)
Standesamt Standgerichte

Ständestaat


Ständestaat, Periode der 1. Republik von 1. 5. 1934 bis 13. 3. 1938, in der die Verfassung von 1920/29 durch die Maiverfassung ersetzt war. Im Einparteiensystem der Vaterländischen Front sollten die Parteien durch berufsständische Organisationen ersetzt werden. Der von E. Dollfuß begründete und zuletzt von K. Schuschnigg repräsentierte Staat wurde weitgehend von Mitgliedern der christlichsozialen Partei getragen, doch konnte der ständische Gedanke bis 1938 nur teilweise in die politische Realität umgesetzt werden. Ideen einer ständischen Ordnung, die in der christlichen Soziallehre bereits K. von Vogelsang, F. M. Schindler und Alfred von Liechtenstein vertraten, wurden um 1930 von jüngeren christlichsozialen Politikern und Vertretern der Heimwehr wiederaufgenommen. Theoretische Grundlage wurde die Enzyklika "Quadragesimo anno" (1931) von Papst Pius XI., in der dieser die Katholiken aufrief, "aus einer Auseinandersetzung der Klassen zur einmütigen Zusammenarbeit der Stände" zu gelangen. Theoretiker in Österreich war vor allem O. Spann.


Literatur: G. Jagschitz, Der österreichische Ständestaat 1934-1938, in: E. Weinzierl und K. Skalnik (Hg.), Österreich 1918-38, Band 1, 1983; U. Kluge, Der österreichische Ständestaat, Entstehung und Scheitern, 1984.


Verweise auf andere Alben:
Video-Album: Kurt Schuschnigg über Aufgaben des Freiwilligen Arbeitsdiensts, um 1933.

 
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