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Neusiedler See - Nicoletti, Susi (8/25)
Neutra, Richard Neuwaldegg

Neutralität


Neutralität: Österreichs immerwährende Neutralität steht in engem Zusammenhang mit den Verhandlungen des Staatsvertrags, dessen Abschluss am 15. 5. 1955 letztlich durch einen Vorvertrag ermöglicht wurde, das so genannte Moskauer Memorandum, abgeschlossen von einer österreichischen Regierungsdelegation am 15. 4. 1955 in Moskau. Dieses verpflichtet Österreich unter anderem "immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird". Am 26. 10. 1955 wurde das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs vom Nationalrat beschlossen. Darin erklärt Österreich seine immerwährende Neutralität, verpflichtet sich, keinen militärische Bündnissen beizutreten, sich selbst "mit allen zu Gebote stehenden Mitteln" zu verteidigen und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zuzulassen. Aufgrund von historischen und geographisch-sicherheitspolitischen Gegebenheiten entschloss sich Österreich zu einer im Vergleich zur Schweiz aktiven und dynamischen Neutralitätspolitik; Österreich wurde zum Beispiel bereits im Dezember 1955 Mitglied der UNO. Die österreichische Neutralität ist vor allem sicherheitspolitisch definiert. Weitgehende Veränderungen für die österreichische Neutralität brachte erstmals der 2. Golfkrieg 1990/91 (mit Überflugsgenehmigungen für NATO-Flugzeuge). Vor allem im Zusammenhang mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und den Beschlüssen zur Schaffung eines europäischen Sicherheitssystems wird die Rolle der Neutralität diskutiert und relativiert.


Literatur: H. Neuhold, W. Hummer und C. Schreuer, Handbuch des Völkerrechts, 1991; G. Stourzh, Um Einheit und Freiheit: Staatsvertrag, Neutralität und das Ende der Ost-West-Besetzung Österreichs 1945-1955, 41998.


 
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