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Landrecht - Landwirtschaftsministerium, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (15/25)
Landstraße Landtafel

Landsturm


Landsturm, Aufgebot aller waffenfähigen Männer, die weder in Armee noch in Kriegsmarine, Landwehr oder Ersatzreserve gedient hatten, zur Verteidigung gegen feindliche Einfälle. Tirol besaß schon 1511 eine Landsturmordnung, die auf das "Innsbrucker Libell" zurückging, sie wurde nur in Tirol mehrfach erneuert und kam im Tiroler Freiheitskampf 1809 zur Anwendung. In Österreich-Ungarn bestand Landsturmpflicht für das 1. Aufgebot vom 19. bis zum 37. Lebensjahr und für das 2. Aufgebot vom 38. bis zum 42. Lebensjahr. Landwehr.


 
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