Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
KörperschaftsteuerKörperschaftsteuer, im Körperschaftsteuergesetz 1988 normierte Steuer auf das Einkommen von: 1) juristischen Personen (vor allem Kapitalgesellschaften), 2) Betrieben gewerblicher Art und öffentlich-rechtlicher Körperschaften, 3) bestimmten nicht rechtsfähigen Gebilden. Die Bemessungsgrundlage wird im Wesentlichen nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelt. Steuerfrei sind Beteiligungserträge. Der Steuersatz beträgt bei einer Mindeststeuer von 15.000 Schilling linear 34 %.
|