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Gewerbeverein, Österreichischer - Gielen, Michael (4/25)
Gewerbliche Berufsschulen Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, GSVG

gewerbliche Genossenschaften


gewerbliche Genossenschaften: Vereine, die der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen und sich aus Selbständigen des Gewerbes oder ähnlichen Berufe zusammensetzen. Grundidee ist die Selbsthilfe: Die im vorigen Jahrhundert von H. Schulze-Delitzsch (1808-1883) begründeten gewerblichen Genossenschaften haben sich als wichtiges Instrument zur Sicherung des gewerblichen Mittelstands erwiesen. gewerbliche Genossenschaften haben ihren Hauptzweck nicht in der Gewinnerzielung, sondern in der Förderung ihrer Mitglieder vor allem durch gemeinsamen Einkauf, Verkauf, Produktion, Werbung sowie andere Dienstleistungen oder Kreditgewährung. Am häufigsten ist die Form der gewerblichen Genossenschaft mit beschränkter Haftung der Mitglieder. Rechtsgrundlage ist das Genossenschaftsgesetz aus 1873, zuletzt 1974 novelliert.

Die Warengenossenschaften nach dem System Schulze-Delitzsch erzielten 1999 mit fast 6000 Mitarbeitern einen Umsatz von 26 Milliarden Schilling. Zu ihren bekanntesten Mitgliedern gehören die Lebensmittelkette ADEG, die Austria Presse Agentur, der Sportartikelhändler Intersport und die Elektro-Großhandelsorganisationen Funkberater und Expert. Gewerbliche Kreditgenossenschaften sind die Volksbanken. Revisionsverband aller gewerblichen Genossenschaften in Österreich ist der Österreichische Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch).


 
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