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Gewerbeverein, Österreichischer - Gielen, Michael (5/25)
gewerbliche Genossenschaften Gewerke

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, GSVG


Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, GSVG, regelt seit 1957 die Kranken- und Pensionsversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen. Pflichtversichert sind dadurch die Mitglieder der Kammern der gewerblichen Wirtschaft, die Gesellschafter einer OHG und einer offenen Erwerbsgesellschaft, die persönlich haftenden Gesellschafter einer KG und einer Kommanditerwerbsgesellschaft sowie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, wenn sie nicht nach ASVG pflichtversichert sind. Überdies sind Wirtschaftstreuhänder, Dentisten, hauptberuflich tätige Journalisten und bildende Künstler sowie Tierärzte pensionsversichert. Träger ist die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Wien.


 
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