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Finanzministerium, Bundesministerium für FinanzenFinanzministerium, Bundesministerium für Finanzen, oberste Instanz der Finanzverwaltung des Bundes. Ihm unterstehen alle Behörden der Finanzverwaltung des Bundes (Finanz- und Zollämter, Unabhängiger Finanzsenat, die Finanzprokuratur und das Bundespensionsamt). Seit 1996 nimmt das Finanzministerium auch die Eigentümerfunktion der Republik Österreich an der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) wahr. xml:namespace prefix=o ns="urn:schemas-microsoft-com:office:office" /> Das
Finanzministerium hat überdies besonders folgende Aufgaben: Angelegenheiten der
Finanzverfassung und des Finanzausgleichs, Erstellung des
Bundesfinanzgesetzentwurfs und Führung des Bundeshaushalts (Bundesbudget), Verfügungen über das Bundesvermögen,
Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder, finanzielle Angelegenheiten der
Beamten sowie Verhandlungen über die Gewährung von
Staatskrediten.
Das Finanzministerium hat seit 1848, als es aus der Hofkammer entstand, seinen Sitz im Winterpalais des Prinzen Eugen (Wien 1, Himmelpfortgasse), zu dem 1957-59 ein moderner Zubau kam. 1918-20 und 1945 führte das Finanzministerium die Bezeichnung "Staatsamt für Finanzen".
Literatur: B. Mauhart (Hg.), Das Winterpalais des Prinzen Eugen, 1979; H. Waitzbauer (Redaktion), Prinz Eugen - Winterpalais, 1998. Verweise auf andere Alben:
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