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Favorita - Feistritz an der Drau (18/25)
Feiersinger, Wolfgang Feige Feigius, Konstantin

Feiertage


Feiertage, gesetzliche, in Österreich: 1. Jänner (Neujahr), 6. Jänner (Heilige 3 Könige), Ostermontag, 1. Mai (Erster Mai, Staatsfeiertag), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August (Mariä Himmelfahrt), 26. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November (Allerheiligen), 8. Dezember (Mariä Empfängnis), 25. Dezember (Weihnachtstag) und 26. Dezember (Stephanitag), für Protestanten, Methodisten u. Altkatholiken auch der Karfreitag, nicht das Reformationsfest (31. Oktober). In den Bundesländern sind auch die Landesfeiertage schulfrei bzw. gelten für bestimmte Berufsgruppen.

Nach dem Feiertagsruhe-Gesetz 1983 hat die Wochenendruhe ununterbrochen 36 Stunden zu betragen und spätestens samstags 13 Uhr zu beginnen. Zahlreiche Ausnahmen bestehen zum Beispiel für Schichtarbeit, Baustellen, Zeitungen, Gastbetriebe, Bäcker, Schauspieler und andere. Zur Erfüllung religiöser Pflichten ist die notwendige Freizeit zu gewähren. An Feiertagen ist kein Parteienverkehr bei Behörden und Gericht, sie sind schulfrei. Auf Feiertage anderer Religionen (Islam, mosaisches Bekenntnis) soll im Amtsverkehr und bei Prüfungen Rücksicht genommen werden.


Literatur: H. Floretta, K. Spielbüchler und R. Strasser, Arbeitsrecht, 1984.


 
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