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Enzenberg, Arthur Graf - Erbschaftsteuer (23/25)
Erbhuldigung Erbrecht

Erblande, Erbländer


Erblande, Erbländer, seit dem Mittelalter die Bezeichnung der Stammländer der Habsburger im Unterschied zu den auch verfassungsrechtlich anders bestimmten Neuerwerbungen. Zu den "deutschen Erblanden" wurden die meisten österreichischen Bundesländer (außer Salzburg, Burgenland) sowie Krain gezählt, zu den Erblanden im weiteren Sinn auch die Länder der böhmischen Krone, nicht hingegen die Länder der Stephanskrone, Galizien und die Besitzungen in Italien bzw. die Österreichischen Niederlande. Im 19. Jahrhundert wurde der Begriff durch "Kronländer" ersetzt.


 
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