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Bevölkerung - Bibliographie (9/25)
Bezegg Bezirksgericht

Bezirke


Bezirke, die räumlichen Verwaltungseinheiten, die zwischen dem Bundesland und den Gemeinden stehen. Im Gegensatz zu diesen sind sie keine Körperschaften und haben an ihrer Spitze keine demokratisch gewählten, sondern ernannte berufsmäßige Organe.

1) Die politischen Bezirke: Österreich ist in 15 Stadtbezirke und 84 Landbezirke eingeteilt. Die Stadtbezirke (Städte mit eigenem Statut) werden von einem gewählten Bürgermeister mit dem Magistrat geleitet. Die Landbezirke bilden die Sprengel der Bezirkshauptmannschaften, an deren Spitze der Bezirkshauptmann steht.

2) Die Gerichtsbezirke: Die meisten politischen Bezirke sind in Gerichtsbezirke unterteilt. Sie bilden den Sprengel der Bezirksgerichte. Österreich zählt 200 Gerichtsbezirke

3) Der Gemeindebezirk: Wien, das als Gemeinde ein Bundesland ist und gleichzeitig einen politischen Bezirk umfasst, setzt sich aus 23 Bezirken zusammen, an deren Spitze gewählte Bezirksvorstehungen mit geringen Kompetenzen stehen. In den Bezirken sind rechtlich unselbständige, ausgegliederte Dienststellen des Magistrats, die Magistratischen Bezirksämter, eingerichtet. Sie besorgen ausgewählte Angelegenheiten des Magistrats. Diese Bezirke sind traditionsreiche historische Gebilde und - im Gegensatz zu den Bezirken in anderen Großstädten Österreichs - außergewöhnlich stark individualisiert und im Bewusstsein der Bevölkerung verankert.


 
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