Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
BezirksgerichtBezirksgericht, ordentliches Gericht 1. Instanz, das die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen (durch Einzelrichter) ausübt. Vor die Bezirksgerichte gehören im streitigen Zivilverfahren: Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche bis zu einem Streitwert von 100.000 Schilling, Vaterschaft, Unterhalt, Besitzstörung, Bestandsachen, Grenzstreitigkeiten und andere; der wesentliche Teil der Außerstreitverfahren (Verlassenschaftsabhandlungen, Vormundbestellung, Pflegschaftssachen, Grundbuchsführung, und vieles andere mehr); im Strafverfahren: Vergehen, für die nur eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr angedroht ist. Literatur: W. H. Rechberger und D.-A. Simotta, Zivilprozeßrecht, 31986.
|