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Ausgleich, gerichtliches Verfahren
Ausgleich, gerichtliches Verfahren, in dem die Gläubiger dem zahlungsunfähigen Schuldner Zugeständnisse machen, wobei sie meist endgültig auf einen Teil der Forderungen verzichten und für den Forderungsrest mit dem Schuldner Zahlungsaufschub vereinbaren.
Literatur: R. Holzhammer, Österreichisches Insolvenzrecht, 51996; J. Erber, ABC des Insolvenzrechtes, 41998.
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