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Allgemeine Schulordnung
Allgemeine Schulordnung für "die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen in sämmtlichen Kayserl. Königl. Erbländern" (1774), im Wesentlichen von J. I. Felbiger formuliertes Schulgesetz. Das österreichische Volksschulwesen erhielt dadurch unter Maria Theresia eine einheitliche organisatorische Ordnung. Die Einführung der Unterrichtspflicht (6.-12. Lebensjahr) schuf die Voraussetzung für eine rasche Alphabetisierung auch der bildungsferneren Schichten. Der Kirche wurde nur noch eine subsidiäre Rolle zugewiesen.
Literatur: H. Engelbrecht, J. I. Felbiger und die Vereinheitlichung des Primarschulwesens in Österreich, 1979.
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