ZUNFT
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Zünfte waren Verbände von
Handwerkern oder anderen Gewerbetreibenden, denen jeweils
die Meister mit den Gesellen und Lehrlingen eines
einzelnen Handwerks oder einer Gruppe von verwandten
Handwerks- oder Gewerbezweigen angehörten. Sie sind seit
dem 12. Jahrhundert in den Städten entstanden. Die
wichtigsten Impulse zur Entstehung und Entwicklung der
Zünfte kamen aus der mittelalterlichen
Gesellschaftsordnung, die insgesamt vom Leben der
Einzelpersonen in größeren Verbänden geprägt war. Die
Handwerkerzünfte verstanden sich als kirchliche
Bruderschaften, sie errichteten Meßstiftungen und
wirkten kirchlich-karitativ für ihre Mitglieder, wenn
diese in Not geraten waren. Große Bedeutung hatten die
Zünfte im gesellschaftlichen Leben der handwerklichen
Bürgerschicht. Die Zunfthäuser mit den Zunftladen waren
der Mittelpunkt für die Versammlungen der Zunftmeister. |
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Fahnenspende der
Bäckerinnung an die Studentenschaft der Universität
Wien im April 1848 aus "Das Jahr 1848. Geschichte
der Wiener Revolution" von Heinrich Reschauer aus
dem Jahr 1876. |
In den Zunftstatuten
war das wirtschaftliche Leben geregelt. Die Arbeitszeit,
der Zugang zum Handwerk, die Zulassung zur
Meisterprüfung, das Verhältnis der Meister, Gesellen
und Lehrlinge untereinander, die Rechte und Pflichten der
Zunftangehörigen, schließlich die Sorge für
einwandfreie Rohstoffe und für die Qualität der
Verarbeitung, die Preisgestaltung und die Regelung des
Wettbewerbes wurden in den Statuten genossenschaftlich
festgelegt. Bald spielte jedoch die hoheitliche
Bestätigung der Zunftsatzungen, sei es durch die
Stadtobrigkeiten, sei es durch die fürstlichen
Territorialherrschaften, eine bedeutende Rolle. Mit dem
im Spätmittelalter wachsenden Wettbewerb verschärften
die Zünfte die Bestimmungen über die Zulassung zur Ausbildung. Nur als
Meistersohn oder durch eine Heirat mit einer
Handwerkerwitwe war es möglich ein traditionelles
Handwerk auszuüben. An diesem Zustand konnten auch die
verschiedenen obrigkeitlichen Versuche den Zugang zu den
Handwerken und Gewerben zu erleichtern wenig ändern.
Erst 1859 erließ Kaiser Franz Josef I. eine
Gewerbeordnung, die, wohl unter dem Druck der Industrialisierung, auf
dem Grundsatz der Gewerbefreiheit stand. |
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