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Verkehrsministerium, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und TechnologieVerkehrsministerium, 1896-1918 Eisenbahnministerium, 1918 Einrichtung eines Staatsamts für Verkehrswesen, ab 1920 Bundesministerium für Verkehrswesen. 1923-38 mit dem Handelsministerium zum Bundesministerium für Handel und Verkehr zusammengefasst, das 1945 als Staatsamt für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr wiederhergestellt wurde. 1945-49 bestand das Bundesministerium für Verkehr (1945-49 gab es daneben ein eigenes Bundesministerium für Elektrifizierung und Energiewirtschaft mit den Bundesministern K. Altmann, bis 1947, und A. Migsch), 1949-56 das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe, 1956-66 das Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft; 1966-70 Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen, 1970-84 wieder Bundesministerium für Verkehr, 1985-96 Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr; 1996 mit dem Wissenschaftsministerium zum Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst vereinigt. Seit 2000 wieder eigenständiges Ministerium als Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Das Verkehrsministerium nimmt insbesonders folgende Aufgaben wahr: Oberste Zivilluftfahrtbehörde (OZB); grundsätzliche Verkehrspolitik und -planung, spezielle Verkehrsangelegenheiten, Logistik Straßenverkehr, Verkehrssicherheit, Gefahrenguttransport, Oberste Eisenbahnbehörde (Schienen- und Seilbahnen, Kraftfahrlinien, Nahverkehr, Schifffahrt und Wasserstraßen); Bau- und Kontrollangelegenheiten der Bundesstraßen, Brücken und Tunnelbau; Oberste Post- und Fernmeldebehörde, Verkehrs-Arbeitsinspektorat; Innovation und Technologie (Technologiepolitik und -programme, Forschungspolitik und Fondsangelegenheiten). Beratungseinrichtungen im Verkehrsministerium sind unter anderem der Rat für Forschung und Technologieentwicklung und der Kraftfahrbeirat.
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