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Verband Österreichischer Zeitungen - Verfassungsgeschichte (23/25)
Verfassung Verfassungsgerichtshof

Verfassungsänderung


Verfassungsänderung: Eine Änderung der Bundes- oder Landesverfassungsgesetze bedarf gegenüber der üblichen Anwesenheits- und Abstimmungsquoren in den gesetzgebenden Körperschaften (Nationalrat, Landtage) erhöhter Quoren (Bund: Präsensquorum Hälfte, sonst ein Drittel; Konsensquorum 2 Drittel, sonst unbedingte Mehrheit); für gesamtändernde Verfassungsänderungen (Änderung der Grundprinzipien, Bundesverfassung) ist überdies eine Volksabstimmung obligatorisch.


 
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