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ReichsstatthalterReichsstatthalter: 1) Ab 15. 3. 1938 trug die bisherige österreichische Bundesregierung den Namen "Österreichische Landesregierung", der bisherige Bundeskanzler (A. Seyß-Inquart) den Titel "Reichsstatthalter". Seine Funktion endete am 1. 5. 1939 mit dem Inkrafttreten des "Ostmarkgesetzes" (Anschluss), der zum "Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich" bestellte J. Bürckel hatte ihm gegenüber das Weisungsrecht. 2) Ab 1. 5. 1939 der Leiter der staatlichen Verwaltung eines Reichsgaus, der dem Reichsinnenminister unterstellt war. Da er gleichzeitig Gauleiter der NSDAP war, hatte er absolute Macht in seinem Gau. Die Reichsstatthalter wurden durch das "Gesetz über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark" (Ostmarkgesetz) vom 14. 4. 1939, das am 1. 5. 1939 in Kraft trat, bestellt. Literatur: H. Pfeifer, Die Ostmark. Eingliederung und Neugestaltung, 1941; G. Botz, Die Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich. Planung und Verwirklichung des politisch-administrativen Anschlusses, 1972.
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