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NationalratspräsidentNationalratspräsident, mit 2 Stellvertretern (Zweiter und Dritter Präsident des Nationalrats) vom Nationalrat aus seiner Mitte gewählt. Die Nationalratspräsidenten bleiben im Amt, bis der neugewählte Nationalrat die Präsidenten gewählt hat. Der Nationalratspräsident leitet die Geschäfte des Nationalrats und hat dafür zu sorgen, dass Würde und Rechte des Nationalrats gewahrt und die dem Nationalrat obliegenden Aufgaben erfüllt werden; weiters hat er insbesondere auf die Einhaltung der Geschäftsordnung zu achten, für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Sitzungssaal zu sorgen und die Sitzungen zu leiten. Ihm stehen die Ernennung der Bediensteten der Parlamentsdirektion und alle übrigen Befugnisse in Personalangelegenheiten dieser Bediensteten zu. Die 3 Präsidenten sind gemeinsam zur Vertretung des Bundespräsidenten berufen, wenn dieser länger als 20 Tage oder infolge eines eingeleiteten Absetzungsverfahrens verhindert ist oder wenn die Stelle des Bundespräsidenten dauernd erledigt ist. - Die Präsidenten und Obmänner der Klubs bilden die Präsidialkonferenz, ein beratendes Organ betreffend die parlamentarische Arbeit im Nationalrat (zum Beispiel Tagesordnung, Sitzungstermine).
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