Nationalratspräsident, mit 2
Stellvertretern (Zweiter und Dritter Präsident des Nationalrats) vom Nationalrat aus
seiner Mitte gewählt. Die Nationalratspräsidenten
bleiben im Amt, bis der neugewählte Nationalrat die Präsidenten gewählt hat. Der
Nationalratspräsident leitet die Geschäfte des Nationalrats und hat dafür zu
sorgen, dass Würde und Rechte des Nationalrats gewahrt und die dem Nationalrat
obliegenden Aufgaben erfüllt werden; weiters hat er
insbesondere auf die Einhaltung der
Geschäftsordnung zu achten, für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im
Sitzungssaal zu sorgen und die Sitzungen zu leiten. Ihm stehen die Ernennung der
Bediensteten der Parlamentsdirektion und alle übrigen Befugnisse in
Personalangelegenheiten dieser Bediensteten zu. Die 3 Präsidenten sind gemeinsam zur Vertretung des Bundespräsidenten berufen, wenn dieser
länger als 20 Tage oder infolge eines eingeleiteten Absetzungsverfahrens
verhindert ist oder wenn die Stelle des
Bundespräsidenten dauernd erledigt ist. -
Die Präsidenten und Obmänner der Klubs bilden die Präsidialkonferenz, ein
beratendes Organ betreffend die parlamentarische Arbeit im Nationalrat (zum Beispiel Tagesordnung, Sitzungstermine).