Nationalratspräsident, mit 2 
Stellvertretern (Zweiter und Dritter Präsident des Nationalrats) vom Nationalrat aus 
seiner Mitte gewählt. Die Nationalratspräsidenten 
bleiben im Amt, bis der neugewählte Nationalrat die Präsidenten gewählt hat. Der 
Nationalratspräsident leitet die Geschäfte des Nationalrats und hat dafür zu 
sorgen, dass Würde und Rechte des Nationalrats gewahrt und die dem Nationalrat 
obliegenden Aufgaben erfüllt werden; weiters hat er 
insbesondere auf die Einhaltung der 
Geschäftsordnung zu achten, für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im 
Sitzungssaal zu sorgen und die Sitzungen zu leiten. Ihm stehen die Ernennung der 
Bediensteten der Parlamentsdirektion und alle übrigen Befugnisse in 
Personalangelegenheiten dieser Bediensteten zu. Die 3 Präsidenten sind gemeinsam zur Vertretung des Bundespräsidenten berufen, wenn dieser 
länger als 20 Tage oder infolge eines eingeleiteten Absetzungsverfahrens 
verhindert ist oder wenn die Stelle des 
Bundespräsidenten dauernd erledigt ist. - 
Die Präsidenten und Obmänner der Klubs bilden die Präsidialkonferenz, ein 
beratendes Organ betreffend die parlamentarische Arbeit im Nationalrat (zum Beispiel Tagesordnung, Sitzungstermine).