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Nation - Natterer, Josef (2/25)
Nation Nationalbibliothek, Österreichische

Nationalbank, Oesterreichische, OeNB


Nationalbank, Oesterreichische, OeNB: Ihre Aufgaben haben sich durch die Einführung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), die Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Euro als neue Währung grundlegend geändert: Mit 1. 1. 1999 sind alle geld- und währungspolitischen Kompetenzen der OeNB auf die EZB übergegangen, gleichzeitig wurde die OeNB integraler Bestandteil des ESZB. Ihre gesetzlich verankerte Aufgabe nach der Novelle des Nationalbankgesetzes von 1998 (Bundesgesetzblatt I, Nummer 60/1998) ist es nunmehr, "mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dahin zu wirken, das Ziel der Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Ziels der Preisstabilität möglich ist, ist den volkswirtschaftlichen Anforderungen in Bezug auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigungsentwicklung Rechnung zu tragen und die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft zu unterstützen."

Die wesentlichsten Aufgaben der OeNB sind es, im Rahmen des Eurosystems an einer stabilitätsorientierten Geldpolitik mitzuwirken und diese in Österreich operativ umzusetzen, zur Sicherung der Finanzmarktstabilität in Österreich beizutragen sowie die österreichische Bevölkerung und die österreichische Wirtschaft mit qualitativ hochwertigem und damit sicherem Bargeld zu versorgen. Des Weiteren hält und verwaltet doe OeNB Währungsreserven (d.h. Gold und Fremdwährungsbestände) zur Grundlage für geldpolitische Entscheidungen, wirkt in internationalen Organisationen mit und ist für die Zahlungsverkehrsaufsicht verantwortlich. Außerdem betreibt die OeNB ein Zahlungsverkehrssystem für den euro, informiert die Bevölkerung und Entscheidungsträger im Rahmen einer umfassenden Kommunikationspolitik und fördert die österreichische Forschung.

Die OeNB ist als Aktiengesellschaft organisiert, die einer Reihe von abweichenden Regelungen unterliegt, die sich aus ihrer besonderen Stellung als Zentralbank ergeben. Das Grundkapital von 12 Millionen Euro steht  mit 70 % im Eigentum des Bundes und mit 30 % im Eigentum von Interessensvertretungen sowie Banken und Versicherungen. Die Organe der OeNB sind Generalversammlung (Genehmigung des Rechnungsabschlusses sowie Beschlussfassung über Gewinnverteilung und Wahl von 6 der 14 Mitglieder des Generalrats), Generalrat (bis 1998 Entscheidungen der Währungspolitik, seit 1999 weitgehend Funktion des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft) und Direktorium (Geschäftsführung, bestehend aus Gouverneur, Vizegouverneur und 2 weiteren Mitgliedern). Der Gouverneur der OeNB ist unabhängiges stimmberechtigtes Mitglied des EZB-Rats und wirkt damit mitbestimmend bei der Geldpolitik der Wirtschafts- und Währungsunion. Der OeNB kommt dabei eine beratende Funktion für ihren Gouverneur zu.

Die OeNB geht historisch auf die 1816 zur Neuordnung des Währungswesens als erste Notenbank Österreichs gegründete "Privileg. Oesterreichische National-Bank" zurück. Sie erhielt das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten (Notenprivileg). Nach dem Ausgleich von 1867 wurde sie 1878 in die "Oesterreichisch-ungarische Bank" umgewandelt, an deren Stelle 1923 die "Oesterreichische Nationalbank" trat. 1938 erfolgte der Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich und die Ablösung des österreichischen Schilling durch die Reichsmarkwährung (1,50 Schilling = 1 Reichsmark). Die OeNB wurde in die bis zum Kriegsende nicht abgeschlossene Liquidation versetzt. Am 3. Juli 1945 wurde das Statut der Oesterreichischen Nationalbank wieder in Kraft gesetzt und damit die reguläre Tätigkeit wieder aufgenommen.  Aufgrund des Schillinggesetzes vom 30. 11. 1945 wurden die Reichsmarknoten im Verhältnis 1 : 1 in Schilling umgetauscht. In den 50er Jahren erfolgte die allmähliche Liberalisierung der strengen Zahlungsverkehrskontrollen mit dem Ausland, die 1945 wegen geringer Devisenbestände Österreichs eingeführt worden waren. 1955 stattete das Nationalbankgesetz die Notenbank mit dem geldpolitischen Instrumentarium aus, um ihrer Aufgabe als "Hüterin der Währung" zu entsprechen. 1984 wurde schließlich das Nationalbankgesetz unter Berücksichtigung aller seither beschlossenen Novellen wiederverlautbart (Nationalbankgesetz 1984). Demgemäß verfügte die OeNB über folgende Kompetenzen, an denen sich bis zur Einführung des Euro am 1. 1. 1999 nichts Grundlegendes änderte: die Sorge für den geregelten Geldumlauf im Inland, den Zahlungsausgleich mit dem Ausland und die Stabilität des Schillings; Verwaltung der österreichischen Währungsreserven (1998 rund 578 t Gold im Wert von zirka 32,7 Milliarden Schilling sowie Devisen und Valuten im Wert von zirka 245,7 Milliarden Schilling, Stand 31. 12. 1998), ausschließliche Ausgabe von Banknoten (dies durfte sie nur gegen geeignete Deckungswerte, die die Gewähr für die internationale Zahlungsbereitschaft Österreichs darstellten); volkswirtschaftliche Aufgaben wie die Herbeiführung einer langfristig ausgeglichenen Leistungsbilanz. In Durchführung des Devisengesetzes erfüllte die OeNB außerdem die Funktion einer österreichischen Devisenbehörde. Nach der 1991 abgeschlossenen Volliberalisierung des Devisenrechts hat sich diese Aufgabe vor allem auf die statistische Erfassung des Auslandszahlungsverkehrs verlagert.

Präsidenten der OeNB seit 1922: R. Reisch (1922-32), V. Kienböck (1932-38), E. Kaniak (1945), H. Rizzi (1945-52), E. Margarétha (1952-60), R. Kamitz (1960-67), W. Schmitz (1968-73), H. Kloss (1973-78), S. Koren (1978-88), H. Klauhs (1988-90), M. Schaumayer (1990-95), K. Liebscher (1995-98, seit 1998 Gouverneur); A. Wala (1998-2003), H. Schimetschek (seit 2003).



Literatur: Oesterreichische Nationalbank (Hg.), Geld & Währung. Die Oesterreichische Nationalbank im Europäischen System der Zentralbanken, 21999.


 
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