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Lanc, Erwin - Landesordnungen (13/25)
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Landesbehörden


Landesbehörden, Behörden, die die Verwaltung der Bundesländer besorgen. Oberste Landesbehörde ist das Kollegialorgan Landesregierung, als ausführendes Organ steht ihr und ihren Mitgliedern das Amt der Landesregierung zur Verfügung. Erstinstanzliche Landesbehörden sind vor allem die Bezirkshauptmannschaften; weitere Landesbehörden sind etwa Landesagrarsenate und Agrarbehörden sowie verschiedene weisungsfreie Verwaltungsbehörden wie die unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern. Bundesländer.


 
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