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Beer, Georg Josef - Beichl, Karl (22/25)
Behindertenwesen Behördenorganisation

Behörde


Behörde, Stellen, die von der Rechtsordnung ermächtigt sind, einseitig verbindliche Rechtsakte zu setzen (insbesondere aufgrund von Gesetzen), Anordnungen zu erlassen und diese allenfalls mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Eine Behörde kann aus einer einzelnen Person (zum Beispiel Bundesminister, Landeshauptmann, Bezirkshauptmann) oder einem Kollegium von Personen bestehen (zum Beispiel Bundesregierung, Landesregierung). Den Behörden stehen Dienststellen (auch: Ämter) zur Verfügung (zum Beispiel Bundesministerium, Amt der Landesregierung). Nach den Organen unterscheidet man auch Verwaltungs- und Gerichtsbehörden (Behördenorganisation).


 
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