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Eich- und VermessungswesenEich- und Vermessungswesen, wahrgenommen im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten. Das Eichwesen beruht auf dem Maß- und Eichgesetz 1950. Die darin vorgeschriebenen Maßeinheiten sind unter anderem: Meter, Kilogramm, Sekunde, Quadratmeter, Kubikmeter und Liter sowie deren Vielfaches und Teile. Auf die festgelegten Maßeinheiten sind die Messgeräte abzustimmen. Mit den Eichungen sind das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und die diesem nachgeordneten Eichämter beauftragt. Der Eichpflicht unterliegen alle Messgeräte, die im öffentlichen Verkehr zur Maß- und Qualitätsbestimmung sowie zur Bestimmung des Leistungsumfangs verwendet werden (zum Beispiel Waagen, Messwerkzeuge, Temperaturmessgeräte, Taxameter). Alle eichpflichtigen Gegenstände müssen regelmäßig nachgeeicht werden. Die Eichung besteht aus der eichtechnischen Prüfung und der Stempelung der Geräte (die Bezeichnung "geeicht" ist gesetzlich geschützt). Das Vermessungswesen wird durch das Vermessungsgesetz 1968 geregelt. Als Aufgaben der Landesvermessung werden insbesondere festgelegt: Grundlagenvermessungen, Führung und Neuanlegung des Grenzkatasters, topographische Landesaufnahme zur kartographischen Bearbeitung, Herstellung staatlicher Landkarten sowie Vermessung und Vermarkung der Staatsgrenzen. Die Aufgaben werden vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und den diesem nachgeordneten Vermessungsämtern wahrgenommen. Literatur: F. Bernhardt und H. W. Kaluza, Das österreichische Maß- und Eichrecht, 1979; R. Dittrich, F. Hrbek und H. W. Kaluza, Das österreichische Vermessungsrecht, 1985.
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