![]() Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
EidEid, besondere Bekräftigung einer gerichtlichen Aussage. Eine Falschaussage unter Eid wird strenger bestraft, manche Personen können daher zu ihrem Schutz nicht beeidet werden.
|