![]() Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
BauernbefreiungBauernbefreiung: Die Lockerung der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit der Bauern von einer Grundherrschaft erfolgte seit der Mitte des 18. Jahrhunderts, die Beseitigung 1848. Obwohl es in den österreichischen Ländern große Unterschiede (in Nordtirol und in den gebirgigen Gegenden Vorarlbergs hatten die Bauern viele Freiheiten) und fast keine Leibeigenschaft gab, milderte Maria Theresia 1778 generell die Robotleistungen. Joseph II. führte 1781 durch das Untertansstrafpatent, die Festlegung des Beschwerderechts und die Robotablöse wesentliche Erleichterungen ein. Er ordnete 1789 eine Steuerreform zugunsten der Bauern an, die aber nach seinem Tod nicht durchgeführt wurde. Das Feudalsystem wurde erst abgeschafft, als im Reichstag von 1848 der aus Schlesien stammende Abgeordnete H. Kudlich den Antrag auf Aufhebung der "Untertänigkeit mit allen daraus entsprungenen Rechten und Pflichten" stellte. Mit einem am 7. 9. 1848 von Kaiser Ferdinand unterzeichneten Patent wurden die Untertänigkeit und das "schutzobrigkeitliche Verhältnis" aufgehoben und die Entlastung von Grund und Boden durch eine Entschädigung der Vorbesitzer angeordnet. In den Folgejahren stellten Kommissionen diese Entschädigung für die bisherigen Grundherren (2 Drittel des Schätzwerts) und die im Lauf von 40 Jahren abzugeltenden Verpflichtungen der nun Eigentümer gewordenen Bauern fest. Anstelle der Herrschaften musste der Staat Gemeinden, Bezirksverwaltungen und Gerichte gründen. Die Folgen der Befreiung waren für die Bauern nicht nur positiv, denn an die Stelle der grundherrlichen Abgaben traten Steuern des Staates, der Länder und Gemeinden. Die 1. Generation kannte auch die marktwirtschaftlichen Bedingungen nicht, nach 1868 entstanden durch Teilungen viele kleine, kaum lebensfähige Betriebe, so dass die Verschuldung wuchs. Erst die darauf folgenden Generationen konnten den Niedergang des Bauernstands abwenden und durch Genossenschaften neue Marktorganisationen schaffen. Literatur: Ausstellungskatalog Der steirische Bauer, 1966; Ausstellungskatalog Hans Kudlich und die Bauernbefreiung in Niederösterreich, 1983.
|