TU Graz

Hinweis:

Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU.

Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.

https://austria-forum.org Impressum

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Austria Film und Video GmbH - Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (23/25)
Auswanderung Autobahnen

Ausweisung


Ausweisung: Fremde sind von den Polizeibehörden bei nicht rechtmäßigem Aufenthalt aus dem Bundesgebiet mit Bescheid auszuweisen. Im Interesse der öffentlichen Ordnung kann auch bei rechtmäßigem Aufenthalt ein Aufenthaltsverbot gegen Fremde erlassen bzw. die Ausweisung verfügt werden. Dabei ist auf den Schutz des Privat- und Familienlebens Bedacht zu nehmen (Fremdenrecht).


Literatur: E. Wiederin, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen im Fremdenpolizeirecht, 1993.


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion