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Aequinoctium - Agrolinz Melamin GmbH (23/25)
Agrarmarkt Austria, AMA Agricola, Carl

Agrarpolitik


Agrarpolitik: Die Land- und Forstwirtschaft erfüllt eine Erzeugungs-, eine Infrastruktur- und eine Ökologiefunktion. Daraus ergeben sich als Ziele der Agrarpolitik: wirtschaftliche Existenzsicherung, ökologische Orientierung und soziale Ausgewogenheit. Die Ziele der österreichischen Agrarpolitik sind im Landwirtschaftsgesetz 1992 (Novellen 1995 und 1996) zusammengefasst: Erhaltung einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft in einem funktionsfähigen ländlichen Raum, Ausbau der Beschäftigungskombinationen zwischen Landwirtschaft und anderen Bereichen, Marktorientierung in Produktion, Verarbeitung und Verkauf, Förderung der Landwirtschaft als Ausgleich für naturbedingte Benachteiligungen, Sicherung der Versorgung mit hochqualitativen Produkten und Lebensmitteln, Reinerhaltung von Boden, Wasser und Luft, Bewahrung der Landschaft, Schutz vor Naturgewalten und anderes. In Zusammenhang mit den Agrarreformen der Europäischen Union, der Österreich 1995 beigetreten ist, wurde auch in Österreich das bisherige System von Marktpreisstützungen durch direkte Ausgleichszahlungen ersetzt. In der 1999 vom Europäischen Rat beschlossenen Agenda 2000 sind die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach dem Jahr 2000 festgehalten (betreffend Kulturpflanzen, Rindfleisch, Milch, ländlichen Raum und anderes). Außer von der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU wird die Agrarpolitik in Österreich noch von folgenden Institutionen mitbestimmt: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftsministerium), Agrarmarkt Austria, Ämter der Landesregierungen der Bundesländer, Landwirtschaftskammern und landwirtschaftliche Genossenschaften (Österreichischer Raiffeisenverband).


Literatur: M. F. Hofreither, Landwirtschaftspolitik, in: Handbuch des politischen Systems Österreichs, 1991; Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (Hg.), Grüner Bericht 1997, 1998.


 
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