
ACHTUNG: Sie sind jetzt in der "alten" (nicht mehr gewarteten Version) des AEIOU.
Die gewartete Version findet sich unter:
Austria-Forum
www.austria-forum.org
Starten Sie eine Suche nach dieser Seite im neuen AEIOU
durch einen Klick hier
Zielparagraph
Zielparagraph, Bezeichnung für den § 2 des Schulorganisationsgesetzes 1962 (Schulgesetzwerk 1962), der dem österreichischen Schulwesen in seinen gesamten Arten und Formen erstmals eine einheitliche Zielsetzung gab und der auch wesentlichen Einfluss auf das Schulunterrichtsgesetz nahm.
|