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Unfallversicherung
Unfallversicherung, Versicherungszweig der Sozialversicherung neben der Krankenversicherung und der Pensionsversicherung. Versicherungsleistungen (Unfallheilbehandlung, Rehabilitation, Hilfsmittel, kurzfristige Geldleistungen, Versehrtenrente, Integritätsabgeltung, Hinterbliebenenleistungen) werden verschuldensunabhängig in Fällen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gewährt. Versicherungsträger: AUVA, Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Versicherungsanstalt der Eisenbahner, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter. Zahl der Versicherungsfälle 1998: 142.530, Unfallversicherte: 5,524.000, Anzahl der Renten: 110.405. Bilanz der Unfallversicherung 1998: 14,3 Milliarden Schilling Einnahmen; 13,3 Milliarden Schilling Ausgaben.
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