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Tausend-Mark-Sperre
Tausend-Mark-Sperre: Nach der Ausweisung des bayerischen Justizministers H. Frank aus Österreich am 15. 5. 1933 erließ die deutsche Reichsregierung ein Gesetz (Reichsgesetz vom 1. 6. 1933), um wirtschaftlichen Druck auf Österreich auszuüben; demnach musste jeder deutsche Staatsbürger vor einer Reise nach Österreich 1000 Reichsmark bezahlen. Da der Anteil deutscher Touristen am österreichischen Fremdenverkehr beträchtlich war (1932 zirka 40 %) kam es zu spürbaren Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft. Die Tausend-Mark-Sperre wurde 1936 wieder aufgehoben.
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