Städte mit eigenem Statut (Statutarstädte): Einer Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern ist auf ihren Antrag durch Landesgesetz ein Statut zu verleihen, sofern dadurch Landesinteressen nicht gefährdet werden. Die Organe der Städte mit eigenem Statut sind zugleich Gemeinde- und Bezirksinstanz, sie besorgen die Agenden der Bezirkshauptmannnschaft. Statuarstädte sind: Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Linz, Rust, Salzburg, Steyr, St. Pölten, Villach, Waidhofen an der Ybbs, Wels, Wien, Wiener Neustadt.