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Sozialhilfe
Sozialhilfe, durch Landesgesetze geregelt. Leistungen werden individuell nach Bedürftigkeit und unter der Voraussetzung, dass Hilfe aus eigener Kraft oder durch einen Dritten nicht möglich ist (Subsidiarität) gewährt. Sozialhilfeträger ist in der Regel das jeweilige Bundesland.
Literatur: Österreichisches Sozialhilferecht, 1989.
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