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Schönbauer, Leopold - Schönherr, Karl (11/25)
Schönbrunn, Frieden von Schönbrunner Tiergarten

Schönbrunner Konvention


Schönbrunner Konvention: Abgeschlossen am 6. 6. 1873 zwischen Österreich-Ungarn und Russland, enthält die Schönbrunner Konvention die Verpflichtung zu friedlicher Beilegung von Konflikten und gemeinsamer Haltung bei europäischen Auseinandersetzungen. Das Deutsche Reich trat ihr am 22. 10. 1873 bei. Der Schönbrunner Konvention ging eine Zusammenkunft Zar Alexanders II. von Russland, Kaiser Wilhelms I. und Kaiser Franz Josephs I. vom 5.-11. 9. 1872 voraus, schließlich kam es am 18. 6. 1881 zum Dreikaiservertrag (bis 1914 geheim) mit einer Vereinbarung der Neutralität im Fall des Konflikts eines Vertragspartners mit einer anderen Macht. In einem Zusatzprotokoll erhielt Österreich-Ungarn die Zustimmung zur Annexion von Bosnien-Herzegowina, das seit 1878 okkupiert war. Die österreichisch-russischen Gegensätze auf dem Balkan blieben trotzdem bestehen.


Literatur: A. Wandruszka, P. Urbanitsch (Hg.), Die Habsburgermonarchie im System der internationalen Beziehungen, Die Habsburgermonarchie, Band 6, 1989-93.


 
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