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Reith im Alpbachtal - Republikanischer Schutzbund (7/25)
Religionsbekenntnis Religionsfreiheit

Religionsfonds


Religionsfonds, rechtliches Gebilde des österreichischen Staatskirchenrechts. 1782 vereinigte Joseph II. alte Religionsfonds, Eremitenfonds und Böhmische Salzkasse (seit 1630) mit der Vermögensmasse von mehr als 700 aufgehobenen Klöstern, Kirchen, Kapellen, Benefizien und Bruderschaften der Monarchie zum Religionsfonds. Die Verwaltung erfolgte durch staatliche Kommissionen mit kirchlichen Vertretern. Der ehemals von Wien aus zentral verwaltete Religionsfonds ging 1802 in die Hoheit der Länder über. Er diente für Personal- und Sacherfordernisse der neu errichteten Pfarren, ältere Pfarren erhielten nur Zuschüsse. Im 19. Jahrhundert wuchsen die Ausgaben durch die Gleichstellung alter und Josephinischer Pfarren 1885. Die Konkordate von 1855 und 1933/34 hielten am Religionsfonds fest. Nach dem Anschluss 1938 wurde der Religionsfonds aufgelöst, 1939 wurde das Kirchenbeitragsgesetz erlassen, alle Rechte und Pflichten daraus wurden dem Deutschen Reich übertragen. 1960 wurde im "Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen" die Übergabe der Religionsfondsgüter an die Republik Österreich und ein Ausgleich gegenüber der katholischen Kirche geregelt.


Literatur: S. Ritter, Die kirchliche Vermögensverwaltung in Österreich, 1954; H. Paarhammer (Hg.), Kirchliches Finanzwesen in Österreich, 1989.


 
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