Matriken (Matrikel), Personenstandsverzeichnisse über Geburt, Trauungen und Sterbefälle. Seit dem 16. Jahrhundert (Trienter Konzil) von den Pfarren angelegt, ab 1784 waren die anerkannten Religionsgemeinschaften (katholische, evangelische, israelitische usw., für Konfessionslose ab 1868 die Bezirkshauptmannschaften) zu ihrer Führung verpflichtet. Seit 1. 1. 1939 Führung der amtlichen Matriken durch die Standesämter, die der Kirchen bestehen weiter. Die älteren Matriken liegen als wichtige Geschichtsquellen meist in den Diözesanarchiven.