
ACHTUNG: Sie sind jetzt in der "alten" (nicht mehr gewarteten Version) des AEIOU.
Die gewartete Version findet sich unter:
Austria-Forum
www.austria-forum.org
Starten Sie eine Suche nach dieser Seite im neuen AEIOU
durch einen Klick hier
Markt, Titel
Markt, ursprünglich zentraler Ort mit periodischen Treffen von Händlern. Marktrechte wurden seit dem Mittelalter (Jahrmärkte, Wochenmärkte) vom Landesherrn, später vom Grundherrn verliehen. Der Titel "Markt" oder "Marktgemeinde" ist zwar seit 1849 ohne rechtliche Bedeutung, dennoch wird er von vielen Gemeinden angestrebt (verliehen von der Landesregierung).
|